Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes wären nur 14% der Versicherten betroffen
Einen falschen Eindruck, es seien alle Versicherten betroffen, konnte bekommen, wer die Arena vom 25. November 2022 anschaute. Es handelt sich um ein anschauliches Beispiel für halbwegs sachlich korrekte und dennoch irreführende Berichterstattung.
Fakt ist: Wenn der BVG-Mindest-Umwandlungssatz gesenkt wird, sinken die Renten nur bei denjenigen Versicherten, die lediglich mit dem BVG-Minimum versichert sind. Für alle anderen spielt das keine Rolle. Konkret betrifft dies etwa 14 Prozent aller Versicherten. Dabei ist es prinzipiell irrelevant, ob eine versicherte Person einen hohen oder einem tiefen Lohn erzielt. Entscheidend ist, dass lediglich das BVG-Minimum versichert wird und keine Sparbeiträge darüber hinaus eingezahlt werden. Von Ausnahmen abgesehen trifft das in der Tat jedoch auf die Personen mit tieferen Löhnen zu.
Um Rentenkürzungen aufgrund der Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes zu vermeiden, sollen die davon direkt Betroffenen richtigerweise Ausgleichszahlungen erhalten. Würden solche Ausgleichszahlungen an mehr als die betroffenen 14 Prozent getätigt, käme dies einer Rentenerhöhung gleich. Diese müsste von den jüngeren Generationen bezahlt werden und würde damit das Ziel, diese Umverteilung zu reduzieren, torpedieren.
Ausgerechnet in einem «Erklärvideo» der Arena wurde am Freitag behauptet, dass der Nationalrat bei der Reform im Wesentlichen nur für Tieflohnempfänger solche Ausgleichszahlungen vorsieht, alle anderen aber leer ausgehen. Diese Aussage ist, wie wir oben gesehen haben, zwar halbwegs korrekt. Sie führt aber in die Irre. Denn es entsteht der Eindruck, es seien alle Versicherten von Rentensenkungen betroffen, man wolle aber nur die «Ärmsten» dagegen absichern. Kein Wunder, dass sozial engagierte Personen «auf die Barrikaden» gehen, wenn sie so in die Irre geführt werden. Solche Irreführungen erschweren deshalb die Reform und die Diskussion darüber.
Tatsache ist, dass niemand eine Renteneinbusse erleiden wird, wenn nur die 14 Prozent Ausgleichszahlungen erhalten.
Und es wäre gut, wenn das auch genau so gesagt würde.