• Schweizerischer
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Falschaussage
Die Senkung des Umwandlungssatzes zwischen 2004 und 2014 von 7,2% auf 6,8% entspricht Kürzungen der Renten von 99% Prozent der Bevölkerung (nicht reiche Bevölkerung) und wälzt Kosten auf sie ab.
Richtigstellung

Eine Senkung des Umwandlungssatzes muss keine Senkung der Rente bedeuten

Diese Aussage ist mehrheitlich falsch. Fast alle Pensionskassen, die den Umwandlungssatz in den letzten Jahren senkten, haben Renteneinbussen durch Ausgleichszahlungen verhindert. Welche Kosten gemäss dieser Aussage auf die 99% abgewälzt worden sein sollen, ist schleierhaft und wird nicht genauer angegeben. Somit kann man diese Aussage auch nicht widerlegen. Es handelt sich somit um eine nicht begründbare, haltlose Unterstellung.

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