• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Finanzierung
  • Gender-Gap
  • Grundsätzliches
  • Leistungsniveau
Falschaussage
Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist die BVG-Reform besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.
Richtigstellung

Nationalratsmodell stellt vor allem Tieflohnbezüger besser

Diese Aussage ist falsch. Gerade beim Modell der Sozialpartner würden Personen mit hohen Einkommen eine Rentenerhöhung erhalten, die sie gar nicht benötigen, finanziert durch die Allgemeinheit. Beim Modell der nationalrätlichen Mehrheit hingegen erhalten nur jene Versicherten einen Zuschlag, die dies wirklich nötig haben. Die Kritik daran, dass eine Arbeitnehmerin mit tiefem Einkommen in beiden Modellen neu in die Pensionskasse einbezahlt und dafür später eine Rente erhält, ist heuchlerisch. Man kann nicht auf der einen Seite eine Besserstellung verlangen und andererseits dann kritisieren, dass dies mit Sparbeiträgen einhergeht. Der SGB suggeriert hier, die Sparbeiträge würden zweckentfremdet. Das trifft aber nur auf das Modell der Sozialpartner zu, nicht hingegen auf das Modell des Nationalrats.

Berechnungen durch BSV (Zusatzbericht) und Berechnungen durch c-alm auf Basis von Daten des BSV (siehe hier v.a. die Grafik «Netto-Rentenveränderung im ersten Jahr». Ein tiefes Gutachten in der Grafik deutet auf einen tiefen Lohn hin.)

Zurück zur Übersicht