• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Grundsätzliches
Falschaussage
Care-Arbeit wird nicht nur nicht entlohnt, sondern auch in der Rente nicht berücksichtigt und straft Frauen gleich doppelt.
Richtigstellung

Care-Arbeit wird in Form einer Witwenrente berücksichtigt

Es stimmt, dass Care-Arbeit mit der zweiten Säule versichert ist. Das entspräche aber auch nicht dem gesetzlichen Zweck der zweiten Säule. Wollte man Care-Arbeit mit der zweiten Säule versichern, würde sich die Frage stellen, wer die Sparbeiträge bezahlt. Arbeitnehmende sparen Kapital an, indem sie selbst die in Pensionskasse einzahlen und mindestens gleich viel vom Arbeitgeber erhalten. Wer würde für nicht verdienende Frauen zahlen? Deren Ehemänner oder sie selbst? Und wer würde die Rolle des Arbeitgebers übernehmen? Diese Fragen zeigen, wieso es hierfür ein gänzlich anderes Modell braucht. Care-Arbeit wird deshalb in Form einer Witwenrente berücksichtigt. Durch sie erhalten auch Frauen eine Rente, die niemals in eine Pensionskasse eingezahlt haben.

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