• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Kompensation
Falschaussage
Der Nationalrat will die Senkung des Umwandlungssatzes lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen mit einem Rentenzuschlag kompensieren. Die grosse Mehrheit bekommt nichts.
Richtigstellung

Keine Kompensation für nicht Betroffene

Diese Aussage suggeriert eine Falscheinschätzung. Tatsache ist, dass die Reform nur für 14 Prozent der Versicherten notwendig ist. Alle anderen sind bei Pensionskassen versichert, die aufgrund der höheren Löhne dieser Versicherten bereits in der Lage waren, deren Parameter an die gestiegene Lebenserwartung anzupassen. Dass diese «leer ausgehen» ist zwar streng genommen korrekt, aber es ist auch richtig so. Denn für sie wird keine Reform benötigt. Würden sie einen Rentenzuschlag erhalten, käme dies einer ungerechtfertigten Rentenerhöhung gleich, die durch alle anderen Versicherten – auch Tieflohnempfänger und vor allem durch die Jungen – finanziert werden müsste. Was ist fairer – wenn nur die einen Rentenzuschlag erhalten, die ihn benötigen oder wenn auch die einen Rentenzuschlag erhalten, die ihn nicht benötigen, mitfinanziert durch die Jungen und die Tieflohnempfänger?

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