Falschaussage
Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium.
Richtigstellung
Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium ist gesetzlich vorgegeben
Diese Aussage ist irreführend. Sie suggeriert, die Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium sei willkürlich. Dabei ist diese gesetzlich vorgegeben. Versicherte, die Alterskapital im Überobligatorium haben, benötigen keine Reform ihrer zweiten Säule, weil deren Pensionskassen ihre Parameter bereits an die gestiegene Lebenserwartung angepasst haben. Würden auch sie bei der Reform berücksichtigt, würde das zum Beispiel dazu führen, dass Bessserverdienende einen Rentenzuschlag erhalten, den sie gar nicht benötigen – finanziert auch durch Tieflohnempfänger. Dies würde die Reform nicht nur unnötig verteuern, es wäre auch sozial ungerecht.
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