• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Grundsätzliches
Falschaussage
Der Kompromissvorschlag der Sozialpartner war ausgewogen.
Richtigstellung

Willkür und Ungleichbehandlung gibt es nur beim Sozialpartnerkompromiss

Diese Aussage ist falsch. Ziel der Reform ist eine Reduktion der Umverteilung von Jung zu Alt. Der Sozialpartnerkompromiss würde aber die Umverteilung sogar noch ausbauen. Denn in diesem Modell würden auch Gutverdienende, die von der Reform überhaupt nicht betroffen sind, eine Ausgleichzahlungen erhalten. Faktisch würde ihnen damit eine Erhöhung ihrer sowieso schon grosszügigen Rente geschenkt. Weil irgendwer dies bezahlen müsste, ginge diese ungerechtfertigte Rentenerhöhung in Form einer neuen Umverteilung auf Kosten der jüngeren Generationen. Beim Vorschlag der bürgerlichen Parteien hingegen bekommen nur diejenigen Versicherten einen Rentenzuschlag, die ansonsten tatsächlich eine Einbusse erfahren würden und zudem die Tieflohnempfänger, weil deren Rentensituation durch die Reform verbessert werden soll. Betroffen sind «lediglich» 14 Prozent aller Versicherten. Für die anderen 86 Prozent ändert sich auch mit der Reform nichts. Deshalb ist der Vorschlag des Nationalrats günstiger, zielgerichteter und fairer, als der Sozialpartnerkompromiss.

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