Modell des Nationalrats beschränkt Rentenausbau auf Tieflohnempfänger
Diese Aussage ist falsch. Die einzelnen Versicherten zahlen zwar mehr Sparbeiträge, aber dieses Geld gehört ihnen weiterhin und erwirtschaftet jedes Jahr einen Zins, es wird also vermehrt. Von Kosten kann deshalb keine Rede sein. Volkswirtschaftlich betrachtet kommt das Mehrheitsmodell der nationalrätlichen Kommission wesentlich günstiger, als der Entwurf des Bundesrats. In beiden Modellen kommen auch solche Versicherte in den Genuss von Ausgleichszahlungen, die durch die Reform eigentlich gar keine Einbussen zu befürchten hätten. Beim Modell des Bundesrats gibt es einen Rentenausbau auch für Hochlohnempfänger, das Modell des Nationalrats beschränkt den Rentenausbau im wesentlichen auf Tieflohnempfänger, also vor allem Frauen. Somit ist in beiden Modellen sichergestellt, dass es keine Renteneinbussen gibt, beim Modell des Nationalrats gibt es aber weniger Rentenausbau. Dies ist relevant, weil ein Rentenausbau in der zweiten Säule immer durch das Kollektiv der Versicherten bezahlt werden muss. Korrekt muss man deshalb betonen, dass das Modell des Nationalrats weniger kostet und trotzdem das Rentenniveau für viele Versicherte erhöht. Beim Erhalt des Rentenniveaus schneiden also beide Modelle gleich gut ab, wie auch bei den Verbesserungen für Tieflohnempfänger und Frauen.