Die Pensionskassen halten das gesetzlich anvisierte Leistungsziel ein
Diese Aussage ist mit Vorsicht zu geniessen und stimmt so nicht. Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzlichen Mindestleistungen nicht betroffen sind. Das gesetzlich anvisierte Leistungsziel wurde in der Vergangenheit tendenziell eher übertroffen, da die sog. goldene Regel als Annahme zu konservativ ist (positive Realverzinsung). Das Leistungsniveau wurde in der Vergangenheit somit deutlich übertroffen. Primärer Grund dafür war, dass die Verzinsung über die letzten 30 Jahre hinaus deutlich über dem Lohnwachstum lag. Zu beachten ist zudem, dass es sich nicht immer um effektive Daten, sondern oft um modellmässige Lebensläufe handelt, bei denen dann einfach die sinkenden Umwandlungssätze unterstellt wurden. Je nach Kasse wurden aber die Umwandlungssatzreduktionen mit flankierenden Massnahmen abgefedert.