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Falschaussage
Im Modell des Nationalrates erhalten 35 bis 40 Prozent der Versicherten der ersten 15 betroffenen Jahrgänge den vollen Zuschlag.
Richtigstellung

Nationalratsmodell verhindert teures Giesskannenprinzip

Hierbei handelt es sich um eine Aussage, die aufgrund einer doppeldeutigen Formulierung in den meisten Fällen zu einem falschen Verständnis führen wird. Korrekt formuliert müsste sie lauten: «Im Modell des Nationalrates erhalten 35 bis 40 Prozent der Versicherten aus den 15 Jahrgängen der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag.» Das Missverständnis entsteht durch das Wort «betroffen». Es bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Jahrgänge, die von der Kompensation betroffen sind, d.h. den Ausgleichszahlungen. Man könnte es aber auch so verstehen, dass nur 35 bis 40 Prozent der betroffenen Versicherten den Zuschlag erhalten. Dies wäre falsch. Denn von der Reform betroffen sind nur 14 Prozent der Versicherten. Mit «betroffen» ist gemeint, dass diese ohne Ausgleichsmassnahmen eine Renteneinbusse erfahren würden. Weil im Modell des Nationalrats jedoch 35 bis 40 Prozent aller Versicherten einen Zuschlag erhalten, bekommen 100 Prozent aller Betroffenen diesen Zuschlag und darüber hinaus nochmals mindestens doppelt so viele Versicherte. Es bekommen also dreimal so viele Versicherte einen Zuschlag, wie das eigentlich nötig wäre. Auch das Modell des Nationalrats stellt somit eine Rentenausweitung dar.

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