• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Grundsätzliches
Falschaussage
Das Parlament schafft Willkür und Ungleichbehandlung.
Richtigstellung

Sozialpartnerkompromiss würde aber die Umverteilung sogar noch ausbauen

Diese Aussage ist falsch. Willkür und Ungleichbehandlung würde es beim Modell der Sozialpartner geben. Zum einen würde in diesem Modell ein Teil der Versicherten von einer Rentenerhöhung profitieren und andere nicht. Das wäre eine unfaire Ungleichbehandlung. Andererseits würden zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration Versicherte zur Kasse gebeten, die mit der Reform gar nichts zu tun haben. Das wäre Willkür. Im Gegensatz dazu erhalten beim nationalrätlichen Mehrheitsmodell nur diejenigen Versicherten Ausgleichszahlungen, die auch tatsächlich sonst Einbussen hätten. Damit ist sichergestellt, dass alle Versicherten gleichbehandelt werden – niemand erfährt eine Einbusse und niemand eine eine Erhöhung. Das Rentenniveau bleibt erhalten. Für Willkür und Ungleichbehandlung gibt es keinen Spielraum.

Quelle: Berechnungen durch c-alm auf Basis von Daten des BSV (siehe hier v.a. die Grafik «Betroffenheit»)

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