• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Kompensation
  • Leistungsniveau
Falschaussage
Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform führt zu tieferen Renten.
Richtigstellung

Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform führt nicht zu tieferen Renten

Dass die Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform zu tieferen Renten führen soll, ist eine Falschaussage. Das Gegenteil ist der Fall. Denn zum einen ist der Erhalt des Rentenniveaus eine Grundbedingung für die Reform – nachzulesen in der Botschaft des Bundesrats – und der Information über den Abschluss der parlamentarischen Beratung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen. Zum anderen erhalten mehr als ein Drittel der Versicherten im Rahmen der Reform der beruflichen Vorsorge sogar eine Rentenerhöhung, während bei allen anderen das Rentenniveau erhalten bleibt. Denn obwohl nur 14 Prozent der Versicherten von einer Rentensenkung theoretisch betroffen wären, haben die beiden Kammern des Parlaments für erheblich mehr Versicherte Ausgleichszahlungen beschlossen. Diese 14 Prozent sind nur mit dem BVG-Minimum versichert. Nur bei ihnen gilt noch ein Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Die übrigen 86 Prozent der sind überobligatorisch versichert und haben schon lange Umwandlungssätze von ca. 5 Prozent. Insgesamt erhalten jedoch 50 Prozent der Versicherten Ausgleichszahlungen. Das bedeutet, dass 36 Prozent Ausgleichszahlungen bekommen, obwohl bei ihnen der Umwandlungssatz gar nicht gesenkt wird. Wenn die Rente nicht sinkt führen Ausgleichszahlungen automatisch zu einer Rentenerhöhung. Unter den Strich ist es also korrekt zu sagen, dass niemand eine Rentensenkung erfährt, aber über ein Drittel sogar eine Rentensteigerung.

Zurück zur Übersicht