• Schweizerischer
  • Pensionskassenverband
  • für eine starke berufliche
  • Vorsorge
  • Kompensation
Falschaussage
Bei vergleichbar tiefen Löhnen erhalten bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation. Sie müssten aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren. Sie müssten gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind.
Richtigstellung

Beim Nationalratsmodell gibt es keine Renteneinbussen

Diese Aussage ist falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall. Beim nationalrätlichen Mehrheitsmodell erhalten alle Versicherten eine Kompensation, die sonst eine Renteneinbusse erfahren würden. Zudem erhalten Tieflohnempfänger eine Rentenerhöhung. Nur beim Bundesratsmodell würden auch noch Besserverdienende eine Kompensation erhalten. Diese benötigen jedoch keine Zusatzrente. Zahlen müssten wir alle. Wieso die Gewerkschaften eine solche Lösung fair finden, ist nicht nachvollziehbar.

Zurück zur Übersicht